BEDINGUNGEN & KONDITIONEN
Nutzungsbedingungen CULTURE 28
Die offene Handelsgesellschaft 28COMMERCE (im Folgenden: CULTURE 28) ist bei der Handelskammer unter der Nummer 77253973 eingetragen und hat ihren Sitz im Schaapherderweg 1b (Einheit 8506 (2988CK) in Ridderkerk.
Artikel 1 – Definitionen
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe mit folgender Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:
- Angebot: Jedes schriftliche Angebot an den Käufer für die Lieferung von Produkten durch den Verkäufer, mit dem diese Geschäftsbedingungen untrennbar verbunden sind.
- Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
- Käufer: der Verbraucher, der einen (Fernabsatz-)Vertrag mit dem Verkäufer abschließt.
- Vereinbarung: Der Kaufvertrag (Abstand), der sich auf den Verkauf und die Lieferung von Produkten erstreckt, die der Käufer bei CULTURE 28. gekauft hat
- Produkte: Die von CULTURE 28 angebotenen Produkte sind Kleidung und Accessoires.
- Verkäufer: Der Lieferant von Produkten an den Käufer, im Folgenden: CULTURE 28.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von CULTURE 28 und jede Vereinbarung zwischen CULTURE 28 und einem Käufer und für jedes von CULTURE 28 angebotene Produkt.
- Vor Abschluss eines (Fernabsatz-)Vertrags werden dem Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Wenn dies vernünftigerweise nicht möglich ist, wird CULTURE 28 dem Käufer angeben, wie der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann, die in jedem Fall auf der CULTURE 28-Website veröffentlicht sind, damit der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einfach speichern kann ein dauerhafter Datenträger.
- In Ausnahmefällen kann von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit CULTURE 28 vereinbart wurde.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Zusatz-, Änderungs- und Folgeverträge mit dem Käufer.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft und die unwirksame/nichtige Bestimmung(en) wird durch a Bestimmung mit demselben Zweck wie die ursprüngliche Bestimmung.
- Unklarheiten über Inhalt, Erläuterung oder Sachverhalte, die nicht in diesen AGB geregelt sind, sind im Sinne dieser AGB zu beurteilen und zu erläutern.
- Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/sie Bezug genommen wird, ist dies auch als Bezugnahme auf ihn/sie zu verstehen, sofern und soweit zutreffend.
Artikel 3 – Das Angebot
- Alle Angebote von CULTURE 28 sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Wenn das Angebot unter bestimmten Bedingungen beschränkt oder gültig ist, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben. Ein Angebot liegt nur vor, wenn es schriftlich niedergelegt wurde.
- Das Angebot von CULTURE 28 ist freibleibend. CULTURE 28 ist nur an das Angebot gebunden, wenn der Käufer eine Bestellung aufgibt oder weil der Käufer den fälligen Betrag bereits bezahlt hat. Dennoch hat CULTURE 28 das Recht, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer aus für CULTURE 28 gerechtfertigten Gründen abzulehnen.
- Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts mit den dazugehörigen Preisen. Die Beschreibung ist so detailliert, dass der Käufer das Angebot richtig beurteilen kann. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot sind für CULTURE 28 nicht bindend. Alle Bilder und spezifischen Daten im Angebot sind nur ein Hinweis und können kein Grund für eine Entschädigung oder Auflösung des Vertrags (aus der Ferne) sein. CULTURE 28 kann nicht garantieren, dass die Farben im Bild genau den tatsächlichen Farben des Produkts entsprechen.
- Die im Angebot von CULTURE 28 angegebenen Lieferzeiten und -fristen sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder Entschädigung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet CULTURE 28 nicht dazu, einen Teil der im Angebot enthaltenen Waren oder das Angebot zu einem Teil des angegebenen Preises zu liefern.
- Wenn und soweit ein Angebot vorliegt, gilt dies nicht automatisch für Nachbestellungen. Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht und nach dem Auslaufprinzip.
Artikel 4 - Abschluss der Vereinbarung
- Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Käufer ein Angebot von CULTURE 28 angenommen hat, indem er eine Bestellung aufgegeben oder das betreffende Produkt bezahlt hat.
- Ein Angebot kann von CULTURE 28 über die Website abgegeben werden.
- Wenn der Käufer das Angebot angenommen hat, indem er einen Vertrag mit CULTURE 28 abgeschlossen hat, wird CULTURE 28 den Vertrag mit dem Käufer schriftlich oder zumindest per E-Mail bestätigen.
- Sollte die Annahme (in geringfügigen Punkten) vom Angebot abweichen, ist CULTURE 28 nicht daran gebunden.
- CULTURE 28 ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise hätte erwarten können oder verstehen müssen oder hätte verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält. Der Käufer kann aus diesem Fehler oder Fehler keine Rechte ableiten.
- Käufer, die Verbraucher sind, haben das Recht, ihr Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen auszuüben. Im Falle des Widerrufs wird der Käufer das Produkt und die Verpackung pfleglich behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um die Art, Eigenschaften und Funktionsweise des Produkts zu bestimmen. Die direkten Kosten für die Rücksendung des Produkts gehen zu Lasten des Käufers.
- Produkte, die aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen werden können, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dies wird ausdrücklich im Angebot angegeben.
Artikel 5 – Vertragserfüllung
- CULTURE 28 wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.
- Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlich ist, hat CULTURE 28 das Recht, bestimmte Tätigkeiten nach eigenem Ermessen von Dritten ausführen zu lassen.
- Der Käufer stellt sicher, dass CULTURE 28 alle Informationen, die CULTURE 28 als notwendig angibt oder die der Käufer vernünftigerweise als notwendig für die Erfüllung des Vertrages verstehen sollte, CULTURE 28 rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn CULTURE 28 die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, hat CULTURE 28 das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen.
- Bei der Erfüllung des Vertrages ist CULTURE 28 nicht verpflichtet oder verpflichtet, den Anweisungen des Käufers Folge zu leisten, wenn dies den Inhalt oder Umfang des Vertrags ändert. Ergibt sich durch die Weisung ein Mehraufwand für CULTURE 28, ist der Käufer verpflichtet, den Mehr- oder Mehraufwand entsprechend zu erstatten.
- CULTURE 28 kann vom Käufer eine Sicherheit oder eine vollständige Vorauszahlung verlangen, bevor mit der Vertragserfüllung fortgefahren wird.
- CULTURE 28 haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass CULTURE 28 auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Käufers gestützt wurde, es sei denn, CULTURE 28 war diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit bekannt.
- Der Käufer stellt CULTURE 28 von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden und die dem Käufer zuzurechnen sind.
Artikel 6 – Lieferung
- Verzögert sich der Beginn, der Fortschritt oder die Lieferung des Vertrags, weil der Käufer beispielsweise nicht alle angeforderten Informationen oder nicht rechtzeitig geliefert hat, keine ausreichende Mitwirkung leistet, ist die (An-)Zahlung nicht erfolgt rechtzeitiger Eingang bei CULTURE 28 oder sonstige Umstände, die CULTURE 28 nicht zu vertreten hat, ist CULTURE 28 berechtigt, im Falle einer Verzögerung eine angemessene Verlängerung der Liefer- oder Fertigstellungsfrist zu verlangen. Alle vereinbarten Lieferzeiten sind niemals strenge Fristen. Der Käufer muss CULTURE 28 schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Frist einräumen, um noch liefern zu können. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen der eingetretenen Verzögerung.
- Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, nachlässig ist, ist CULTURE 28 berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
- Wenn die Produkte von CULTURE 28 oder einem externen Spediteur geliefert werden, ist CULTURE 28 berechtigt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Wenn CULTURE 28 im Rahmen der Vertragserfüllung Informationen vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferzeit erst, nachdem der Käufer CULTURE 28 alle für die Ausführung erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat.
- Falls CULTURE 28 eine Lieferfrist angegeben hat, ist diese unverbindlich. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferzeiten.
- CULTURE 28 ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Vereinbarung weicht davon ab oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. CULTURE 28 ist berechtigt, die so gelieferten Waren gesondert in Rechnung zu stellen.
- Lieferungen erfolgen nur, wenn alle Rechnungen bezahlt sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. CULTURE 28 behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn begründete Befürchtungen wegen Nichtzahlung bestehen.
- Wenn der Käufer die Produkte an einem Abholpunkt abholen möchte, ist der Käufer dafür verantwortlich.
Artikel 7 - Verpackung und Transport
- CULTURE 28 verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernde Ware ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normalem Gebrauch ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreicht.
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen inklusive Umsatzsteuer (MwSt.), einschließlich Verpackung und Verpackungsmaterial.
- Die Annahme von Artikeln ohne Anmerkungen oder Anmerkungen auf dem Frachtbrief oder der Quittung dient als Beweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand war.
Artikel 8 – Untersuchung, Beschwerden
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der gelieferten Ware zu prüfen, jedoch nur im erforderlichen Umfang auszupacken oder zu verwenden. um zu beurteilen, ob er das Produkt behält. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware dem Vertrag entsprechen und ob die Produkte den Anforderungen genügen, die für sie im normalen (Handels-)Verkehr gelten.
- Der Käufer ist verpflichtet, sich selbst zu untersuchen und zu informieren, auf welche Weise das Produkt verwendet werden soll, und im Falle des persönlichen Gebrauchs das Produkt gemäß der Gebrauchsanweisung zu testen. CULTURE 28 übernimmt keine Haftung für den Missbrauch des Produkts durch den Käufer.
- Alle sichtbaren Mängel oder Mängel müssen CULTURE 28 nach Lieferung schriftlich unter info@culture28.com gemeldet werden. Hierfür hat der Käufer eine Frist von 14 Tagen nach Lieferung. Nicht erkennbare Mängel oder Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Lieferung gerügt werden. Im Falle einer Beschädigung des Produkts durch fahrlässige Behandlung durch den Käufer selbst haftet der Käufer für einen etwaigen Wertverlust des Produkts.
- Bei rechtzeitiger Reklamation gemäß vorstehendem Absatz bleibt der Käufer zur Zahlung der gekauften Ware verpflichtet. Wenn der Käufer mangelhafte Ware zurücksenden möchte, erfolgt dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CULTURE 28 in der von CULTURE 28 angegebenen Weise.
- Wenn der Käufer als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das Produkt und alle Zubehörteile, soweit dies vernünftigerweise möglich ist, im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den Rückgabeanweisungen von CULTURE 28 zurücksenden KULTUR 28. Die direkten Kosten für Rücksendungen gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
- CULTURE 28 ist berechtigt, eine Untersuchung der Echtheit und des Zustands der zurückgegebenen Produkte einzuleiten, bevor eine Rückerstattung erfolgt.
- Rückerstattungen an den Käufer werden so schnell wie möglich bearbeitet, die Rückerstattung kann jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt der Auflösungserklärung des Käufers erfolgen. Rückerstattungen erfolgen auf die zuvor angegebene Kontonummer.
- Wenn der Käufer von seinem Reklamationsrecht Gebrauch macht, hat der Käufer als Unternehmen kein Recht, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder ausstehende Rechnungen zu begleichen.
- Wenn keine vollständige Lieferung erfolgt und/oder ein oder mehrere Produkte fehlen und dies auf CULTURE 28 zurückzuführen ist, wird CULTURE 28 auf Wunsch des Käufers das/die fehlende(n) Produkt(e) oder die verbleibende Bestellung zusenden. Stornieren. Maßgebend hierfür ist die Empfangsbestätigung der Produkte. Etwaige Schäden, die dem Käufer aufgrund des (abweichenden) Lieferumfangs entstehen, können von CULTURE 28. nicht geltend gemacht werden
Artikel 9 – Preise
- Die im Angebot angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Die im Angebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Kostenfaktoren wie Ein- und Ausfuhrzölle, Fracht- und Entladekosten, Versicherungen sowie etwaige Abgaben und Steuern.
- Bei Produkten oder Rohstoffen, für die es Preisschwankungen auf dem Finanzmarkt gibt und auf die CULTURE 28 keinen Einfluss hat, kann CULTURE 28 diese Produkte zu variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird darauf hingewiesen, dass die Preise Richtpreise sind und schwanken können.
- Der Käufer ist für die Importkosten verantwortlich.
Artikel 10 – Zahlungs- und Inkassopolitik
- Die Zahlung kann im Voraus und/oder nachträglich in der Währung erfolgen, in der die Rechnung über die angegebene Methode erfolgt.
- Der Käufer kann aus einem im Voraus erstellten Budget keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Der Käufer hat eine pauschale Zahlung auf die ihm bekannt gegebene Kontonummer und Daten von CULTURE 28 zu leisten. Die Parteien können nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von CULTURE 28. eine andere Zahlungsfrist vereinbaren
- Ist eine regelmäßige Zahlungsverpflichtung des Käufers vereinbart, ist CULTURE 28 berechtigt, die geltenden Preise und Tarife unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich anzupassen.
- Bei Liquidation, Konkurs, Pfändung oder Zahlungseinstellung des Käufers sind die Forderungen von CULTURE 28 gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar.
- CULTURE 28 hat das Recht, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst zur Minderung der Kosten, dann zur Minderung der fälligen Zinsen und schließlich zur Minderung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verlangen. CULTURE 28 kann daher, ohne in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge für die Zuteilung vorgibt. CULTURE 28 kann die vollständige Rückzahlung des Hauptbetrags verweigern, wenn die ausstehenden und laufenden Zinsen sowie die Kosten nicht ebenfalls bezahlt werden.
- Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und seine Verpflichtung nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist erfüllt hat, erhält der Käufer zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nach dem Datum der Mahnung, seiner Zahlungsverpflichtung noch nachzukommen , einschließlich einer Aufstellung der außergerichtlichen Kosten, wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen nicht innerhalb dieser Frist nachkommt, bevor er in Verzug gerät.
- Ab dem Datum, an dem der Käufer in Verzug gerät, hat CULTURE 28 ohne weitere Inverzugsetzung Anspruch auf die gesetzlichen (Handels-) Zinsen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung und Erstattung der außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, zu berechnen nach der abgestuften Skala. aus dem Beschluss über den Ersatz außergerichtlicher Inkassokosten vom 1. Juli 2012.
- Wenn CULTURE 28 mehr oder höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig sind, sind diese Kosten erstattungsfähig. Die anfallenden Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.
Artikel 11 - Eigentumsvorbehalt
- Alle von CULTURE 28 gelieferten Waren bleiben Eigentum von CULTURE 28, bis der Käufer alle folgenden Verpflichtungen aus allen mit CULTURE 28 geschlossenen Verträgen erfüllt hat.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, solange das Eigentum noch nicht vollständig übergegangen ist.
- Falls Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware beschlagnahmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, CULTURE 28 hierüber so schnell wie vernünftigerweise zu erwarten zu informieren.
- Für den Fall, dass CULTURE 28 seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer CULTURE 28 oder von ihnen zu benennenden Dritten bereits jetzt die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis und Genehmigung, alle Orte zu betreten, an denen die Eigentum von CULTURE 28 und diese Gegenstände zurückzunehmen.
- CULTURE 28 hat das Recht, die vom Käufer gekauften Produkte zurückzuhalten, wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) erfüllt hat, trotz einer Verpflichtung zur Übertragung oder Übergabe von CULTURE 28. Nachdem der Käufer Verpflichtungen hat, CULTURE 28 wird sich bemühen, die gekauften Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Werktagen, an den Käufer zu liefern.
- Kosten und andere (Folge-)Schäden infolge des Zurückbehaltens der gekauften Produkte gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers und werden CULTURE 28 vom Käufer auf erstes Anfordern erstattet.
Artikel 12 – Gewährleistung
- CULTURE 28 garantiert, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, Verwendbarkeit und/oder Zuverlässigkeit sowie den gesetzlichen Regelungen/Vorschriften entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn die zu liefernde Ware zur Verwendung im Ausland bestimmt ist und der Käufer CULTURE 28 diese Verwendung bei Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt hat.
- Wenn der Käufer ein Verbraucher ist, hat er Anspruch auf einen Ersatz des Produkts, wenn der Verdacht besteht, dass das Produkt bei der Lieferung nicht dem Vertrag entspricht, wenn die Abweichung vom Vertrag innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung offensichtlich wird es sei denn, die Art des Produkts oder die Art der Abweichung stehen dem entgegen. Das Vorstehende gilt unbeschadet der Tatsache, dass CULTURE 28 nicht für die Eignung der Produkte für jede einzelne Anwendung durch den Käufer verantwortlich ist. Der Käufer muss die Vorschriften und Anweisungen von CULTURE 28 befolgen. Die gewährte Garantie gilt unbeschadet der Tatsache, dass CULTURE 28 niemals für die Eignung der Produkte für eine individuelle Anwendung durch den Käufer verantwortlich ist. Der Käufer muss die Vorschriften und Anweisungen von CULTURE 28. befolgen
- Die oben genannte Garantie erstreckt sich nur auf das, was vom Hersteller geliefert wurde, und gilt für einen Zeitraum, der der Herstellergarantie entspricht. CULTURE 28 ist niemals verantwortlich für die Eignung der Produkte für eine individuelle Anwendung durch den Käufer.
- Entspricht die zu liefernde Ware diesen Garantien nicht, wird CULTURE 28 nach Wahl von CULTURE 28 innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt die Ware ersetzen oder reparieren lassen.Im Falle der Ersatzlieferung verpflichtet sich der Käufer bereits jetzt, die ersetzte Sache an CULTURE 28 zurückzugeben und CULTURE 28 das Eigentum zu übertragen.
- Die diesbezüglich genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von CULTURE 28 Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen zum Artikel oder verwendet haben. für Zwecke, für die der Artikel nicht bestimmt ist oder unter ungewöhnlichen Umständen verwendet wurde.
Artikel 13 - Suspendierung und Auflösung
- CULTURE 28 ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer die (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.
- Darüber hinaus ist CULTURE 28 berechtigt, den zwischen ihm und dem Käufer bestehenden Vertrag, sofern er noch nicht erfüllt ist, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus irgendeinem Vertrag nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß nachkommt mit CULTURE 28. abgeschlossenes Abkommen.
- Außerdem ist CULTURE 28 berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen (oder auflösen zu lassen), wenn Umstände eintreten, die derart sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder nach den Maßstäben von nicht mehr verlangt werden kann Angemessenheit und Fairness oder wenn andere Umstände eintreten. die so beschaffen sind, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung der Vereinbarung vernünftigerweise nicht erwartet werden kann.
- Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von CULTURE 28 gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar. Wenn CULTURE 28 die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält es seine Rechte aus dem Gesetz und dem Vertrag.
- CULTURE 28 behält sich immer das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.
Artikel 14 – Haftungsbeschränkung
- Falls die Vertragserfüllung durch CULTURE 28 zu einer Haftung von CULTURE 28 gegenüber dem Käufer oder Dritten führt, ist diese Haftung auf die Kosten beschränkt, die CULTURE 28 im Zusammenhang mit dem Vertrag berechnet, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht oder grobe Fahrlässigkeit. . Die Haftung von CULTURE 28 ist in jedem Fall auf die maximale Schadenssumme beschränkt, die von der Versicherungsgesellschaft pro Ereignis pro Jahr ausgezahlt wird.
- CULTURE 28 haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen und Schäden infolge der Verwendung der gelieferten Produkte ist ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt eine Einschränkung gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- CULTURE 28 ist nicht haftbar und/oder verpflichtet, Schäden zu reparieren, die durch die Verwendung des Produkts verursacht wurden. CULTURE 28 stellt strenge Wartungs- und Gebrauchsanweisungen zur Verfügung, die vom Käufer befolgt werden müssen. Ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen sind alle Schäden an Produkten infolge von Abnutzung und Gebrauch (dazu gehören Gebrauchsspuren, Gebrauchsschäden, Sturzschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust etc.).
- CULTURE 28 haftet nicht für Schäden, die die Folge einer Handlung oder Unterlassung aufgrund von (unvollständigen und/oder falschen) Informationen auf der/den Website(s) oder verlinkten Websites sind oder sein könnten.
- CULTURE 28 ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website und haftet nicht für Fehlfunktionen oder die Nichtverfügbarkeit der Website aus welchen Gründen auch immer.
- CULTURE 28 garantiert nicht die korrekte und vollständige Übermittlung des Inhalts und der E-Mail, die von/im Auftrag von CULTURE 28 gesendet werden, noch für deren rechtzeitigen Empfang.
- Alle Ansprüche des Käufers wegen Mängeln seitens CULTURE 28 erlöschen, wenn diese CULTURE 28 nicht innerhalb eines Jahres, nachdem der Käufer Kenntnis von den Tatsachen erlangt hat oder vernünftigerweise hätte haben können, schriftlich und mit Gründen gemeldet wurden worauf sie ihre Ansprüche stützt. Alle Ansprüche des Käufers verjähren in jedem Fall ein Jahr nach Beendigung des Vertrages.
Artikel 15 – Höhere Gewalt
- CULTURE 28 haftet nicht, wenn es aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, und kann auch nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet werden, wenn es aufgrund eines Umstands daran gehindert wird die nicht auf sein Verschulden zurückzuführen sind und nicht aufgrund von Gesetzen, Rechtsakten oder allgemein anerkannten Standards zu seinen Lasten gehen.
- Höhere Gewalt bedeutet in jedem Fall, ist aber nicht beschränkt auf das, was diesbezüglich in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, (i) höhere Gewalt von Lieferanten von CULTURE 28, (ii) Nichterfüllung von Verpflichtungen von Lieferanten, die CULTURE 28 dem Käufer vorgeschrieben oder empfohlen wurden, (iii) defekte Waren, Geräte, Software oder Materialien von Dritten, (iv) behördliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Ausfall des Internets, Daten Netzwerk- und Telekommunikationseinrichtungen (z. B. aufgrund von: Cyberkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und Terroranschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme, (x) Streiks im Geschäft von CULTURE 28 und (xi) andere Situationen die nach Ansicht von CULTURE 28 außerhalb seiner Kontrolle liegen und die Erfüllung seiner Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
- CULTURE 28 hat das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem CULTURE 28 seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
- Während die höhere Gewalt andauert, können die Parteien die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass die andere Partei zu einer Entschädigung verpflichtet ist.
- Soweit CULTURE 28 seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist CULTURE 28 berechtigt für den zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als wäre es ein separater Vertrag.
Artikel 16 – Risikoübertragung
Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der vertragsgegenständlichen Produkte geht zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte unter der Kontrolle des Käufers auf den Käufer über. Dies ist der Fall, wenn die Produkte an die Lieferadresse des Käufers geliefert wurden.
Artikel 17 – Rechte an geistigem Eigentum
- Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von CULTURE 28 liegen ausschließlich bei CULTURE 28 und werden nicht auf den Käufer übertragen.
- Dem Käufer ist es untersagt, alle Dokumente, an denen die geistigen Eigentums- und Urheberrechte von CULTURE 28 liegen, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von CULTURE 28 offenzulegen und/oder zu vervielfältigen, zu ändern oder Dritten zugänglich zu machen. Wenn der Käufer dies wünscht Änderungen an von CULTURE 28 gelieferten Waren vornehmen, muss CULTURE 28 den beabsichtigten Änderungen ausdrücklich zustimmen.
- Dem Käufer ist es untersagt, die Produkte, an denen die geistigen Eigentumsrechte von CULTURE 28 liegen, anders als im Vertrag vereinbart zu verwenden.
- Der Käufer erteilt CULTURE 28 die Erlaubnis, die vom Kunden gemachten und platzierten Fotos der Produkte, in denen der Kunde CULTURE 28 getaggt oder #culture28 verwendet hat, für Werbe- und Verkaufsförderungszwecke zu verwenden.
Artikel 18 – Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit
- CULTURE 28 behandelt die (persönlichen) Daten des Käufers und der Besucher der Website(s) mit Sorgfalt. Auf Wunsch wird CULTURE 28 die betroffene Person hierüber informieren.
- Sollte CULTURE 28 aufgrund des Vertrages Informationssicherheit leisten müssen, entspricht diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau, das dem Stand der Technik, der Sensibilität der Daten und den damit verbundenen Kosten entspricht , ist nicht unvernünftig.
Artikel 19 – Beschwerden
- Wenn der Käufer mit den Produkten von CULTURE 28 nicht zufrieden ist und/oder Beschwerden über die (Erfüllung des) Vertrags hat, ist der Käufer verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen, zu melden nach dem jeweiligen Reklamationsgrund. zur Berichterstattung geführt. Beschwerden können über info@culture28.com mit dem Betreff „Beschwerde“ gemeldet werden.
- Die Reklamation muss vom Käufer ausreichend begründet und/oder erläutert werden, damit CULTURE 28 die Reklamation bearbeiten kann.
- CULTURE 28 wird so schnell wie möglich inhaltlich auf die Beschwerde reagieren, jedoch nicht später als 14 Kalendertage nach Erhalt der Beschwerde.
- Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Artikel 20 – Anwendbares Recht
- Auf jeden Vertrag zwischen CULTURE 28 und dem Käufer findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Im Falle einer Erläuterung des Inhalts und Zwecks dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer der niederländische Text maßgebend. CULTURE 28 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
- Alle Streitigkeiten, die sich aus oder infolge des Vertrags zwischen CULTURE 28 und dem Käufer ergeben, werden am zuständigen Gericht Rotterdam (Standort Rotterdam) beigelegt, sofern nicht zwingende Bestimmungen zur Zuständigkeit eines anderen Gerichts führen.
Ridderkerk, 6. Oktober 2021
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